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Umsatzsteuer | Umsätze aus sog. Tomatis-Therapie sind umsatzsteuerpflichtig
Die Umsätze aus therapeutischen Maßnahmen für Hör- und Wahrnehmungsstörungen nach der Tomatis-Methode sind nach dem nicht als ähnliche heilberufliche Tätigkeit gem. § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Für den hierfür erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweis aus einer „regelmäßigen“ Kostentragung der Sozialversicherungsträger reicht es nicht aus, dass einzelne gesetzliche Krankenkassen wiederholt die Kosten für eine Tomatis-Therapie übernommen haben. Ebenso wenig ist es für den [i]Zu den Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde vgl. Nacke, NWB 27/2016 S. 2054erforderlichen Befähigungsnachweis von Bedeutung, dass die Tätigkeit des Klägers ertragsteuerlich als ähnlicher Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG anerkannt worden ist. Da das Finanzgericht keine Revision zugelassen hatte, hat der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, welche bei...