Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016
4. Aufl. 2016
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XI. Sonderausgaben
S. 126
1. Überblick und Einteilung der Sonderausgaben
Sonderausgaben sind die in den §§ 10 ff. EStG aufgeführten Aufwendungen der privaten Lebensführung, die aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden dürfen (vgl. Einleitungssatz des § 12 EStG), sofern sie weder den Betriebsausgaben noch den Werbungskosten zuzuordnen sind. Die Aufwendungen sind in dem VZ als Sonderausgaben abzuziehen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG).
Im Hinblick auf die steuerliche Auswirkung können die Sonderausgaben wie folgt eingeteilt werden:
Altersvorsorgeaufwendungen
sonstige Vorsorgeaufwendungen
übrige Sonderausgaben
Die Vorsorgeaufwendungen sind beschränkt abzugsfähig im Rahmen des § 10 Abs. 3 und 4 EStG.
Die übrigen Sonderausgaben sind – von Ausnahmen abgesehen – unbeschränkt abzugsfähig. Mindestens ist aber der Pauschbetrag nach § 10c Satz 1 EStG zu berücksichtigen.
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Altersvorsorge- aufwendungen | Sonstige
Vorsorgeaufwendungen | |
Basiskranken-
und Pflegepflichtversicherung | andere
sonstige Vorsorgeaufwendungen | |
– Gesetzliche
Rentenversicherung – landwirtschaftliche Alterskasse – berufsständische Versorgungseinrichtungen – kapitalgedeckte Alt... |