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Konkretisierung des Beihilfebegriffs durch die EU-Kommission
Aktuelle Entwicklungen im europäischen Beihilferecht
[i]EU-Kommission, Mitteilung zum Beihilfebegriff (ABl EU 2016 Nr. C 261 S. 1) unter http://go.nwb.de/t7y3bAm veröffentlichte die Europäische Kommission ihre endgültige Mitteilung zur Auslegung des Beihilfebegriffs i. S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV. Ziel der Mitteilung ist die einfachere, transparentere und kohärentere Anwendung dieses Begriffs. Neben der Mitteilung veröffentlichte die Kommission auch ein Arbeitspapier zu Steuervorbescheiden, um einen Überblick über den aktuellen Stand zu geben. Der nachfolgende Beitrag knüpft an den Beitrag in IWB 12/2016 S. 452 ff. NWB IAAAF-75744 an und erläutert die aktuellen Entwicklungen.
I. Die Mitteilung der Kommission vom zum Beihilfebegriff
[i]Auslegung des Beihilfebegriffs – Aufnahme jüngerer RechtsprechungAm veröffentlichte die EU-Kommission mehr als zwei Jahre nach ihrem ersten Entwurf ihre endgültige Mitteilung zur Auslegung des Beihilfebegriffs i. S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV. Das Dokument setzt sich auch mit steuerlichen Aspekten des Beihilferechts auseinander und ersetzt die bisherige Mitteilung der Kommission über die Anwendung der beihilferechtlichen Vorschriften im Bereich der direkten Unternehmensbesteuerung von 1998. Die finale Mitteilung unterscheidet sich vom Entwurf im Wesentlichen durch die Berücksichtigung der Kommissionsbeschlüsse und der Rechtsprechung der europäischen Gerichte der...