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Die Vorpfändung nach § 845 ZPO – oder: können wir selbst pfänden?
Anlass für diesen Beitrag zu den Grundzügen der Vorpfändung ist die Frage einer jungen Auszubildenden an den Autor, als sie diesem mit der Tagespost die Unterlagen nach Durchführung des Zustellungsauftrags durch den zuständigen Gerichtsvollzieher vorlegt: „Cool, können wir selbst ein Konto pfänden?“ Im Auftrag des Mandanten war auf Grundlage eines Zahlungsurteils ein vorläufiges Zahlungsverbot ausgebracht worden, das auf Antrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle der Bank des Anspruchsgegners/Schuldners sowie dem Anspruchsgegner selbst zugestellt worden war. Dem lagen lediglich zwei Kopien des für den Mandanten erstrittenen Urteils bei.
Gewaltmonopol des Staates
Glücklicherweise liegt in Deutschland als Rechtsstaat das Gewaltmonopol beim Staat. Kurz gefasst bedeutet dies, dass Zwang (insbesondere in Form von physischer Gewalt) legal nur vom Staat und unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Formen ausgeübt werden darf, auch wenn ein Recht/eine Forderung gegen einen Dritten besteht. In dem Sinne „eigenmächtiges“ Handeln beispielsweise des Mandanten als Forderungsinhaber unmittelbar gegen den Forderungsschuldner ist nur in einigen wenigen Ausnahmen zulässig; z. B. bei No...