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Betriebsabrechnungsbogen und Zuschlagskalkulation
Das Bindeglied zwischen der Kostenarten- und der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) ist die Kostenstellenrechnung mit dem Betriebsabrechnungsbogen. Er ist das Instrument für die Kostenkontrolle und liefert die notwendigen Daten für die differenzierte Zuschlagskalkulation.
Aufgaben der Kostenstellenrechnung
In der Kostenstellenrechnung sollen die Gemeinkosten ihren betrieblichen Orten der Entstehung möglichst verursachungsgerecht zugeordnet werden. Das dient vorrangig der Kostenkontrolle, und zwar räumlich und funktionsbezogen und u. a. der Vorbereitung der differenzierten Zuschlagskalkulation. Bei einer Mehrproduktfertigung mit heterogenem Produktionsprogramm können die Gemeinkosten nicht pauschal – Proportionalität zwischen Einzel- und Gemeinkosten unterstellend – den einzelnen Erzeugnissen angelastet werden, was bei der Einproduktfertigung der Fall ist, weil sonst die Erzeugnis-Stückkosten der Kostenträgerrechnung nicht der Realität entsprechen würden.
Gemeinkosten
Gemeinkosten sind Kosten, die keinem Produkt direkt zugerechnet werden können, sie fallen an, um den Betrieb insgesamt betriebsbereit zu halten (z. B. Heizkosten, Kosten für Bu...