NWB Nr. 32 vom Seite 2393

„Die virtuelle Welt erreicht das Steuerrecht“

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

„Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“

Dem Versandkaufmann Carl Josef Neckermann wird dieser Spruch zugeschrieben. Dass man, wenn man mit der Zeit geht, auch wiederkommen kann, beweisen die aus Japan stammenden Fantasiewesen des Publishers Nintendo – die Pokémons. In den USA und Europa hatten sie Ende der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts als Game Boy-Spiel, Videospielreihe, Sammelkartenspiel und als Plüschfiguren ihre Hochzeit. Nun sind sie wieder da. Moderner als je zuvor erobern sie seit ihrem Start im Juli dieses Jahres als Pokémon GO virtuell die reale Welt – und klar doch, auch das Steuerrecht. Doch so manche ausgeklügelte Geschäftsidee rund um den Pokémon-Hype könnte sich als Steuerfalle erweisen, worauf Trinks in seinem Blog-Beitrag vom 22. Juli aufmerksam macht. Auch andere Geschäftsmodelle der virtuellen Welt des Internets werfen steuerrechtliche Fragen auf. Vor allem YouTube ist bei jungen Leuten als Einnahmequelle „angesagt“. Durch das Zulassen von Online-Werbung lässt sich, je nach Beliebtheit des hochgeladenen Videos, unter Umständen sehr viel Geld verdienen. Das Hochladen der Videos ist kinderleicht. Die korrekte umsatzsteuerrechtliche Behandlung der erzielten Einnahmen hingegen kann zu einer Herausforderung werden. Dürr stellt daher auf einmal zusammen, was es alles zu beachten gilt.

Höchste Zeit mit der Zeit zu gehen wurde es für die Körperschaftsteuer-Richtlinien. Die „alten“ Richtlinien stammten noch aus dem Jahr 2004. Den neuen Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 hat der Bundesrat am 18. März dieses Jahres zugestimmt. Dabei hat der Richtliniengeber die Gelegenheit genutzt und die Gliederung an den Aufbau des Körperschaftsteuergesetzes angepasst. Diese Art der Gliederung hat sich schon bei den Einkommensteuer-Richtlinien bewährt. Eine Überleitungstabelle von der „Alt-Richtlinie“ zur „Neu-Richtlinie“ enthält das vom Bundesfinanzministerium herausgegebene Körperschaftsteuer-Handbuch. Doch was hat sich inhaltlich geändert? Dieser Frage geht Pohl in dieser NWB-Ausgabe nach. Sein Ergebnis: Praktisch bedeutsame Änderungen bzw. Ergänzungen hat die körperschaftsteuerliche Organschaft erfahren. Welche das sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben, erfahren Sie auf .

Allerhöchste Zeit wird es inzwischen für eine Grundsteuerreform. Die Mehrheit der Länderfinanzminister hat daher die Initiative zur Neuregelung ergriffen und Gesetzesanträge erarbeitet, die im September in den Bundesrat eingebracht werden sollen. Eisele stellt die Gesetzesanträge, die seit dem 22. Juli online aufrufbar sind, vor und beginnt auf mit dem Grundvermögen. In der nächsten NWB-Ausgabe folgt dann das land- und forstwirtschaftliche Vermögen.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 2393
CAAAF-79229