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STFAN Nr. 8 vom Seite 16

Steuerlehre im Klausurenverbund: Abgabenordnung

Heiko Schulz, Ass. jur.; Bremen

Nachdem wir in STFAN 07/2016 S. 12 ff. die Prüfungswahrscheinlichkeit der Gewerbe- und Körperschaftsteuer als Bestandteil der Klausur Steuerlehre dargestellt haben, geht es vorliegend um die Abgabenordnung. Im Durchschnitt der acht ausgewerteten Verbundklausuren waren für den AO-Teil 10,25 Punkte zu erreichen. Ihr Wissen können Sie online in Kiehl DIGITAL testen. Dort gelangen Sie über → KIEHL YAAAF-78199 zu Aufgaben mit Lösungen, die die sieben Themengebiete mit der größten Prüfungswahrscheinlichkeit abdecken.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Themengebiet
Prüfungswahrscheinlichkeit
Details
Bekanntgabe und Einspruchsfrist
75,00 %
3,0 – 5,5
Punkte
In sechs von acht Verbundklausuren war eine Einspruchsfristenberechnung (Beginn, Dauer und Ende jeweils mit Datum und Uhrzeit) erforderlich. Da der Einspruch gem. § 355 Abs. 1 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids einzulegen ist, muss für eine fehlerfreie Fristenberechnung auch der Tag der Bekanntgabe bestimmt werden können.
Auch (1x) mit Fragen zur Verböserung im Einspruchsverfahren (vgl. § 367 Abs. 2 Satz 2 AO) und Rücknahme des Einspruchs (vgl. § 362 Abs. 1 AO).
Säumniszuschläge
50,00 %
2,0 – 6,0 P.
Säumniszuschläge berechnen, z. B. bei USt-Voranmeldung, Einkommensteuer,...