Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogische Leistungen eines Subunternehmers?
Leitsatz
Zur Steuerfreiheit von Leistungen von Heilpädagogen nach § 4 Nr. 14 UStG.
Die Leistungen von Heilpädagogen können sowohl Heilbehandlungen als auch nichtmedizinische Hilfen im Bereich der Lebensführung
sein.
Heilbehandlungen sind derartige Leistungen, wenn sie direkt an der Krankheit und deren Ursachen ansetzen.
Als Indiz für eine Heilbehandlung kann der Abrechnungsmodus gegenüber der GmbH, nämlich nach den Leistungsnummern des Einheitlichen
Bewertungsmaßstabs für die Abrechnung der Vertragsärzte, herangezogen werden.
Leistungen einer geprüften Heilpädagogin sind nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, auch wenn sie nicht
gegenüber einem Träger der Eingliederungshilfe, sondern als Subunternehmer für eine Gesellschaft tätig wird, die ihrerseits
gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe abrechnet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 10 Nr. 5 EFG 2016 S. 1471 Nr. 17 AAAAF-78813
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 10.12.2015 - 16 K 253/15
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