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Arbeitsrecht | Arbeitgeberkündigung vor Vollzug des Formwechsels von GmbH in AG
Ein Formwechsel zwischen dem formwechselnden Rechtsträger und dem künftigen Rechtsträger führt aufgrund der rechtlichen Identität nicht zu einem Arbeitgeberwechsel. Deshalb ist eine bereits vor dem endgültigen registergerichtlichen Vollzug eines Formwechsels von einer GmbH in eine AG im Namen der AG ausgesprochene Kündigung zumindest dann nicht unwirksam, wenn nicht nur eine Personenidentität zwischen dem seinerzeit kündigenden alleinvertretungsberechtigen Geschäftsführer der GmbH und dem alleinvertretungsberechtigten [i]Grundlagen „Formwechsel“ NWB QAAAF-77023 Vorstandsvorsitzenden der durch Formwechsel entstehenden AG bestand und das Unternehmen im Einvernehmen mit den Gründern fortgeführt werden sollte, sondern der Arbeitnehmer auch selbst von der Existenz des Ausgangsrechtsträgers und der geplanten Umwandlu...