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Grundstücksrecht | Eintragung des Zusatzes „Eheleute“ als Personenbezeichnung im Grundbuch
Die Eintragung von Miteigentumsanteilen von Eheleuten an einem Grundstück zu je 1/2 -Anteil in das Grundbuch verbunden mit dem ausdrücklichen Zusatz als „Eheleute“ ist als ergänzende Angabe grds. möglich, setzt dann aber voraus, dass der eine Ehegatte mit hinreichender Deutlichkeit erklärt, jene Angabe als ergänzende Berechtigungsbezeichnung zu wünschen (§ 15 GBV), und der andere Ehegatte sich mit dieser zusätzlichen Angabe ausdrücklich einverstanden erklärt.
Das Grundbuch darf eine Familienstandsbezeichnung, die in § 15 GBV nicht enthalten ist, nicht ohne Weiteres in den Eintragungstext aufnehmen, weil hierdurch das grundgesetzlich geschützte informationelle Persönlichkeitsrecht der Betroffenen berührt wird. Nur wenn deren ausdrückliches Einvernehmen hinsichtlich der ergän...