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Umsatzsteuer auf Entgelte für Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen der Patienten bzw. für Mitarbeiterverpflegung in öffentlich-rechtlichen Rehabilitationskliniken
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob ein öffentlich-rechtlicher Träger Umsatzsteuer auslösend tätig wird, wenn er in den von ihm betriebenen Rehabilitationskliniken aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung Begleitpersonen von Patienten gegen Entgelt unterbringt und verpflegt. Ebenso war zu entscheiden, ob auch die Verpflegung seiner Mitarbeiter gegen Entgelt der Umsatzsteuer unterliegt.
A. Leitsätze
Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Rehabilitationskliniken ohne medizinische Notwendigkeit Begleitpersonen von Patienten gegen privatrechtlich vereinbartes gesondertes Entgelt unterbringt und verpflegt. Zusätzlich erbringt sie entgeltliche Verpflegungsleistungen an ihre Mitarbeiter. Der BFH entschied, dass die Klägerin insoweit unternehmerisch tätig ist und steuerbare und steuerpflichtige Umsätze ausführt, wenn die genannten Leistungen für die Tätigkeiten in den Rehabilitationskliniken nicht unerlässlich sind oder dazu bestimmt sind, den Rehabilitationskliniken zusätzliche Einnahmen zu verschaffen.
B. Sachverhalt
Die Klägerin nimmt als rechtsfähige K...