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Selbstanzeige vs. Pflicht zur Berichtigung von Steuererklärungen
Der neue Anwendungserlass des BMF zu § 153 AO
Das BMF hat mit Anwendungserlass vom ( ) in die AEAO eine Regelung zu § 153 AO eingefügt. Der Erlass nimmt damit erstmals zu der Frage Stellung, wie die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 AO von der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO abzugrenzen ist. Diese Problematik hatte in der jüngeren Vergangenheit in der Praxis zu heftigen Diskussionen und zu großer Unsicherheit bei der Rechtsanwendung geführt. Darüber hinaus nimmt der Erlass zum Umfang der Anzeige- und Berichtigungspflicht, zu den zur Anzeige und Berichtigung verpflichteten Personen sowie zum Zeitpunkt Stellung, zu dem Anzeige und Berichtigung erfolgen müssen. Der Erlass klärt bestehende Zweifelsfragen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entkriminalisierung des Steuerrechts.
Erfüllt der Steuerpflichtige seine Berichtigungspflicht, liegt weder eine Steuerhinterziehung noch eine leichtfertige Steuerverkürzung vor, wenn es sowohl am Vorsatz als auch an der Leichtfertigkeit fehlt.
Ein Handeln mit Eventualvorsatz reicht für ein Berichtigungserfordernis aus, wenn der Steuerpflichtige später erkennt, dass seine Angaben tatsächlich unrichtig waren. Erforderlich...