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FG Köln | Aufdeckung stiller Reserven bei Überführung eines Einzelwirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte
(1) Wird ein bislang dem inländischen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzuordnendes Einzel-Wirtschaftsgut in eine ausländische Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen überführt, so unterliegen die in dem Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt seiner Überführung ruhenden stillen Reserven gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG i. d. F. des JStG 2010 i. V. mit Textziffer 2.6.1 a der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze spätestens nach Ablauf von zehn Jahren nach der Überführung der inländischen Besteuerung. (2) Die rückwirkende Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG i. V. mit § 52 Abs. 8b Satz 2 und 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 auf eine bereits im Jahr 1998 vollzogene Überführung in eine ausländische Freistellungs-Betriebsstätte und die daran anknüpfende Besteuerung des Überführungsvorgangs im Jahr 2008 gemäß der Billigkeitsregelung verstößt weder gegen...