Arbeitshilfe November 2019

Beteiligung des Arbeitnehmers am Veräußerungserlös der Arbeitgeber-Gesellschaft – Erlös als Arbeitslohn?

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Liegt Arbeitslohn vor, wenn der Hauptgesellschafter einen Arbeitnehmer der Gesellschaft am künftigen Erlös aus der Veräußerung seiner Gesellschaftsanteile beteiligt und die vor der Veräußerung erteilte Zusage formal mit einer Zahlungspflicht des Arbeitnehmers verknüpft wurde, deren Betrag unter dem erwarteten Erlösanteil lag und bis zum Verkauf verzinslich gestundet wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAF-78356