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Kapitalanlagerecht | Konkurrenz von spezialgesetzlicher und bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung
Die spezialgesetzliche Prospekthaftung (§ 127 InvG a. F.) wegen unrichtiger, unvollständiger oder zumindest irreführender Angaben im Verkaufsprospekt einer (auslänS. 2249dischen) Kapitalanlagegesellschaft schließt eine parallele Haftung (auch) aus bürgerlicher Prospekthaftung als Fallgruppe einer culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2 BGB) aus.
Im vorliegenden Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz begehrte der (Muster-)Kläger erfolglos die Feststellung, dass Ansprüche wegen Pflichtverletzungen aus dem Investmentvertrag sich auch aus einer bürgerlich-rechtlichen Haftung aus c. i. c. nach § 311 Abs. 2 Nr. 1 – 3 BGB (vgl. grundlegend , BGHZ 71 S. 284) und/oder § 280 Abs. 1 BGB ergeben sollten mit der Folge, dass damit die Regelverjährung anstelle der kürzeren Verjährung (§ 127 Abs. 5 InvG a. F. bis zum ) ei...