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Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenversicherung
Minderung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge
[i] FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. 4. 2015 - 3 K 1387/14 NWB HAAAE-93456 Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen nach § 65a SGB V sollen die Versicherten zu besonders gesundheitsbewusstem (Vorsorge-)Verhalten motivieren und sie dafür wirtschaftlich belohnen. Boni gibt es in verschiedenen Erscheinungsformen. Sie können z. B. als pauschale Geldleistung oder etwa in der Weise gewährt werden, dass Gesundheitsmaßnahmen bezuschusst werden, die im normalen Versicherungsumfang nicht enthalten sind (etwa Nahrungsergänzungsmittel, homöopathische Arzneimittel, Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio). [i]infoCenter „Krankenversicherung“ NWB CAAAB-13228 Bislang erschien unstreitig, dass auch solche Bezuschussungen im Rahmen eines Bonusprogramms den Umfang der als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge mindern. Denn nach ständiger Rechtsprechung dürfen nur Aufwendungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden, durch die ein Steuerpflichtiger tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist. Das NWB HAAAE-93456 gleichwohl eine [i]Gerauer, NWB 29/2015 S. 2132Kürzung des Sonderausgabenabzugs verneint. Die Entscheidung wirft Fragen auf. Neben einer systematischen Einord...