Im Veranlagungszeitraum 2008 sind für minderjährige Kinder allein die melderechtlichen Verhältnisse für die Übertragung der
Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf maßgeblich
Leitsatz
1. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass bei getrennt lebenden Eltern für die Übertragung der Freibeträge für den
Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für minderjährige Kinder nach § 32 Abs. 6 S. 6, 2. Halbs. EStG 2007 auf
die melderechtlichen Verhältnisse abzustellen ist.
2. Sind die Kinder durchgehend mit Hauptwohnsitz beim einen Elternteil und mit Nebenwohnsitz beim anderen Elternteil ins Melderegister
eingetragen, kommt eine Übertragung der Freibeträge auch dann nicht in Betracht, wenn die Eintragung des Nebenwohnsitzes zu
Unrecht erfolgt sein sollte.
Fundstelle(n): UAAAF-77882
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.08.2014 - 9 K 9267/13
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