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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 9 K 9267/13

Gesetze: EStG 2007 § 32 Abs. 6 S. 6 Hs. 2 GG Art. 3 Abs. 1

Im Veranlagungszeitraum 2008 sind für minderjährige Kinder allein die melderechtlichen Verhältnisse für die Übertragung der Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf maßgeblich

Leitsatz

1. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass bei getrennt lebenden Eltern für die Übertragung der Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für minderjährige Kinder nach § 32 Abs. 6 S. 6, 2. Halbs. EStG 2007 auf die melderechtlichen Verhältnisse abzustellen ist.

2. Sind die Kinder durchgehend mit Hauptwohnsitz beim einen Elternteil und mit Nebenwohnsitz beim anderen Elternteil ins Melderegister eingetragen, kommt eine Übertragung der Freibeträge auch dann nicht in Betracht, wenn die Eintragung des Nebenwohnsitzes zu Unrecht erfolgt sein sollte.

Fundstelle(n):
UAAAF-77882

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.08.2014 - 9 K 9267/13

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