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Fondsetablierungskosten eines Zweitmarktfonds als Anschaffungskosten der Schiffsfondsbeteiligungen
(1) Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Zweitmarktfonds, der in bestehende Beteiligungen an Schiffsfonds investiert, für die Fondsetablierung (Eigenkapitalvermittlungsprovision, Fondskonzeption, Bewertung und Analyse der Schiffsbeteiligungen, Prospektgutachten, Einrichtung Beteiligungsverwaltung sowie Treuhandverwaltung, Rechtsberatung und Erstellung Emissionsunterlagen) sind gem. nrkr. NWB VAAAF-01751 (BFH-Az.: IV R 33/15, EFG 22/2015 S. 1911) in voller Höhe als Anschaffungskosten der Schiffsfondsbeteiligungen zu behandeln, wenn sich die Anleger aufgrund eines vom Initiator vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen; die zu Schiffsfonds ergangene Rechtsprechung des BFH ( BStBl 2011 II S. 709