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Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer
Beabsichtigen Berufsangehörige ab dem erstmals gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen, haben sie diese Tätigkeit der WPK anzuzeigen. Die WPK hat hierzu ein Musterschreiben sowie ein ergänzendes Merkblatt vorbereitet. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der WPK unter http://go.nwb.de/aiahm abrufbar.
Darüber hinaus stehen das Musterschreiben und das Merkblatt auch in der NWB Datenbank Wirtschaftsprüfung unter der DokID NWB LAAAF-75153 zur Verfügung.