Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Bestätigungsvermerk für Non-PIEs
Auswirkungen der EU-Reform der Abschlussprüfung
In Artikel 26 der Abschlussprüferrichtlinie sowie Artikel 9 der Abschlussprüferverordnung werden die internationalen Prüfungsstandards (ISA) als Grundlage einer Abschlussprüfung zur Erreichung einer hohen Prüfungsqualität verankert. Nach einer Studie der FEE (Federation of European Accountants) vom April 2015 sind die internationalen Standards bereits in 25 Ländern der EU als alleiniger Prüfungsstandard anzuwenden, teilweise mit nationalen Ergänzungen. Damit bilden die ISA bereits vor deren Annahme durch die EU-Kommission faktisch den EU-Prüfungsstandard für alle Abschlussprüfungen.
Pföhler/Kunellis/Knappe, Die Berichterstattung über Key Audit Matters im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, WP Praxis 3/2016 S. 57 NWB CAAAF-66810
Nach dem neu eingeführten § 317 Abs. 4a HGB ist der Fortbestand des Unternehmens sowie die Art der Unternehmensführung kein Gegenstand der Abschlussprüfung mehr, was sich zwangsläufig auch auf die Formulierung des Bestätigungsvermerks für Non-PIEs auswirkt.
Der neue Bestätigungsvermerk für Non-PIEs nach ISA 700 (revised) kann als Vorlage für die Änderungen durch das AReG gesehen werden. Ob die aktuelle Formulierungsempfehlung des Bestätigungsvermerks nach IDW PS 400 noch den künftigen Anforderungen entspr...