Der Kläger ist Personalleiter und seine Ehefrau Beamtin. Die gemeinsame Tochter … ist am ……… geboren. Der Kläger erhielt für den Verlust des Arbeitsplatzes im Jahr 1998 eine Abfindung in Höhe von 310.000 DM. Die Eheleute sind Eigentümer zweier vermieteter Eigentumswohnungen in ……… und waren in den Streitjahren weiter an zwei Fondgesellschaften beteiligt. Sie erklärten für die Streitjahre inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen weitgehend unterhalb der Freibeträge.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 11 Nr. 28 DStRE 2017 S. 1138 Nr. 18 IStR 2017 S. 156 Nr. 4 PStR 2016 S. 261 Nr. 10 KAAAF-77667
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.04.2016 - 14 K 14207/15
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