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Der Mindestlohn steigt – aber nicht für alle gleich
Beschluss der Mindeslohn-Kommission vom 26. 6. 2016 und Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn
Die Mindestlohn-Kommission empfiehlt der Bundesregierung die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und legt ihren Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor. Aber der Mindestlohn steigt nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleich hoch an.
I. Beschluss der Mindestlohn-Kommission vom
In der letzten Ausgabe der Lohn und Gehalt digital hatten wir bereits in der Rubrik Eilnachrichten über den Beschluss der Mindestlohn-Kommission vom berichtet (). Nach § 9 MiLoG hatte die Mindestlohn-Kommission erstmals zum mit Wirkung zum über die erste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen. Danach beschließt die Kommission alle zwei Jahre über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns.
II. Zusammensetzung der Mindestlohn-Kommission
Die Kommission wird von der Bundesregierung für fünf Jahre berufen. Sie besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, sechs weiteren stimmberechtigten ständigen Mitgliedern, die jeweils von Seiten der Arbeitnehmer und von Seiten der Arbeitgeber berufen werden, und zwei Mitgliedern aus Kreis...