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Private Firmenwagennutzung bei Arbeitnehmern
Ermittlung des geldwerten Vorteils und Weiternutzung bei Sozialleistungen
Oft stellen Mandanten ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Nicht nur die richtige Ermittlung des geldwerten Vorteils ist hier wichtig, sondern gerade auch während der Weiternutzung des Firmenwagens bei Sozialleistungen müssen Besonderheiten beachtet werden.
I. Ermittlung des geldwerten Vorteils
Erhält ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen darf, so ist dieser als geldwerte Vorteil zu bewerten und somit Bestandteil des steuerpflichtigen Arbeitslohns. § 8 EStG nennt als Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist ein geldwerter Vorteil, weil der Arbeitnehmer nicht die Sache, also das Kraftfahrzeug, sondern die Leistung, also die Nutzung des Kraftfahrzeugs, erhält. Zur genauen Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils ist der private Nutzungsanteil zu ermitteln. Für die Ermittlung sieht das EStG zwei Möglichkeiten vor.
1. Fahrtenbuchmethode
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils erfolgt auf Grundlage der tatsächlich privat gefahrenen K...