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Online-Nachricht - Dienstag, 12.07.2016

Sozialversicherung | Neue Funktionen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) seit 2016 mit neuen Funktionen aufwartet.

Hintergrund: Seit Anfang 2014 setzen die Rentenversicherungsträger die euBP flächendeckend für die Durchführung von Betriebsprüfungen ein. Im Rahmen des Verfahrens haben Arbeitgeber und Steuerberater die Möglichkeit, die für die Prüfung relevanten Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungs- und Buchhaltungssystem elektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu übermitteln. Ziel ist es, die Betriebsprüfung mit diesen Daten maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern. Die Nutzung des Verfahrens ist freiwillig.

Neuerungen bei der euBP ab 2016:

  • Arbeitgebern und Steuerberatern, die an der euBP teilnehmen, stellt die DRV künftig maschinell Grunddaten für die Berichtigung der Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung zur Verfügung. Verfügt das Abrechnungssystem über eine euBP-Meldeunterstützung, kann der Schritt des manuellen Übertragens der Daten in eine Ausfüllhilfe künftig entfallen.

  • Bei Beanstandungen mit Entgeltdifferenzen wird nach Abschluss der Betriebsprüfung eine Datei erstellt, die neben Korrekturhinweisen auch Grundinformationen über die zu stornierenden Ursprungsmeldungen enthält. Diese Datei wird bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger bereitgestellt und kann im eXTra-Standard über die Abrechnungssoftware abgerufen werden, sofern die Annahme und Aufbereitung der Daten vom Abrechnungssystem unterstützt wird. Werden die gelieferten Daten durch die mit dem Modul „euBP“ zertifzierte Entgeltabrechnungssoftware maschinell verarbeitet, hat der Arbeitgeber im eigenen Abrechungssystem die Möglichkeit, Meldekorrekturen zu veranlassen.

  • Mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz wurde darüber hinaus in § 7 Abs. 4 Satz 2 der Beitragsverfahrensverordnung die Grundlage für eine Bereitstellung von Bescheiden und Prüfmitteilungen in elektronischer Form geschaffen. Diese werden als PDF-Datei ab in einer Art elektronischem Postfach bei der DSRV zum Abruf im eXTra-Verfahren bereitgestellt.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung online (Sc)

Fundstelle(n):
VAAAF-77633