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Tätigkeitsvergütungen und Vorweggewinne bei Personengesellschaften
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 EStG
[i]Gehrmann, Besteuerung der Personengesellschaft, infoCenter NWB WAAAC-50455 Bei der steuerlichen Behandlung von Tätigkeitsvergütungen, die eine Personengesellschaft an ihre Gesellschafter, genauer an ihre Mitunternehmer, zahlt, ist § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als gesetzliche Grundlage zu beachten. Vergütungen, die ein Mitunternehmer von „seiner“ Gesellschaft für die Erbringung von Diensten erhält, werden nicht als Einkünfte aus nicht selbständiger oder selbständiger Tätigkeit behandelt. Sie können auch keine Einkünfte aus seinem als Einzelunternehmen betriebenen Gewerbebetrieb darstellen. Vielmehr sind diese Vergütungen dem Gewinn der Personengesellschaft – soweit sie in der GuV aufgrund einer schuldrechtlichen Verpflichtung als Betriebsausgabe abgezogen wurden – außerbilanziell hinzuzurechnen.
[i]Gehrmann, Gewerbliche Einkünfte von Personengesellschaften, infoCenter NWB AAAAC-42076 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wirkt sich damit insbesondere auf die Höhe der Gewerbesteuer aus, die sich durch Vergütungen an den Mitunternehmer nicht mindert.
II. Abgrenzung Tätigkeitsvergütung und Vorweggewinn
[i]Haack, Gewinnermittlung und -verteilung in der Personengesellschaft, infoCenter NWB XAAAE-25236In der Praxis verursacht die Unterscheidung von Vorweggewinnen und Tätigkeitsvergütungen nicht selten Probleme. Der Vorweggewinn wird (üblicherweise) im Gesellschaftsvertrag vereinbart und ste...