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Steuerrecht | Doppelgebühr für verbindliche Auskunft bei Organschaft
Das Finanzamt kann von zwei Unternehmen jeweils eine Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft verlangen, auch wenn beide Auskünfte dieselbe Rechtsfrage betreffen. Auf diese Weise kann es bei Anträgen zweier Gesellschaften eines Organkreises im Ergebnis zu einer doppelten Gebühr kommen.
[i]Auskünfte betrafen denselben ErgebnisabführungsvertragSowohl der Organträger als auch die Organgesellschaft hatten beim FA eine verbindliche Auskunft zur Durchführung ihres Ergebnisabführungsvertrags beantragt. Das FA erteilte zweimal dieselbe Auskunft, einmal gegenüber dem Organträger und einmal gegenüber der Organgesellschaft, und setzte jeweils eine Gebühr von ca. 5.000 € fest.
[i]AO sieht keine Gebührenermäßigung vorDer BFH lehnte eine Ermäßigung der Gebühren mangels gesetzlicher Grundlage ab. Nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO ist eine Ermäßigung bei mehreren Antragstellern nämlich ni...