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Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAF-77202 Nach jahrelangem Ringen haben sich die zuständigen Institutionen der EU auf ein einheitliches Datenschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV), geeinigt. Diese stellt ein komplexes Regelwerk dar, bestehend aus insgesamt 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen. Die DS-GV wird am für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Verstöße gegen die DS-GV können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Es drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 % des gruppenweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die betriebliche Praxis tut also gut daran, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen zu befassen und diese bis zum umzusetzen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts
[i]Einheitliches Datenschutzniveau/ Förderung des freien DatenverkehrsDie DS-GV bezweckt eine Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene. Es soll ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau geschaffen und der freie Datenverkehr im EU-Binnenmarkt gefördert werden.
Geltungsbereich
[i]Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeitenDie DS-GV betrifft alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die personenbezogene Daten (Mitarbeiterdaten, Kundendaten etc.) verarbeiten. Darüber hinaus gilt die DS-GV auch für solche Unternehme...