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Einkommensteuer | Kosten der Unterbringung in einem Seniorenstift als außergewöhnliche Belastungen
Das zu den berücksichtigungsfähigen Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenstift entschieden.
Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtsgang über die Höhe der berücksichtigungsfähigen Unterbringungskosten der Klägerin. Die Klägerin ist pflegebedürftigS. 2092 in der Pflegestufe III. Ende 2003 zog sie mit ihrem Mann in ein 74,5 qm großes Appartement in einem Wohnstift. Die monatlichen Kosten für Wohnung, Verpflegung und Betreuung beliefen sich auf ca. 3.500 €. Das Finanzamt erkannte die Unterbringungskosten der Klägerin mit einem Tagessatz von 50 € an, wobei es eine Haushaltsersparnis von 7.680 € abzog. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in erster Instanz keinen Erfolg. Auf die Revis...