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Ertragsteuerliche Folgen der Begründung sowie Beendigung des Treuhandmodells
Zugleich Abgrenzung latenter Steuern im Treuhandmodell
Der Beitrag setzt sich mit den handels- wie auch ertragsteuerlichen Rechtsfolgen im Rahmen des Treuhandmodells auseinander. Dabei werden sowohl Wege in das Treuhandmodell als auch Wege aus dem Treuhandmodell aufgezeigt. Der Beitrag schließt mit einer kurzen Darstellung der Abgrenzung latenter Steuern auf Ebene des Treugebers sowie auf Ebene des Treuhänders.
Pagel/Tetzlaff, Organschaft, Grundlagen NWB EAAAE-28096
Welche handelsrechtlichen sowie ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich bei Implementierung und Beendigung des Treuhandmodells?
Welche Auswirkungen hat die Etablierung sowie die spätere Beendigung des Treuhandmodells auf steuerliche Zins-, EBITDA- sowie Verlustvorträge?
Inwiefern hat eine Abgrenzung latenter Steuern im Rahmen des Treuhandmodells zu erfolgen?
I. Einleitung
[i]Wacker, Treuhandmodell – Keine Gewerbesteuerpflicht der Treuhand-KG, NWB 27/2010 S. 2133 NWB IAAAD-45261 Butler, Das Treuhandmodell – Eine „Organschaft“ für Personengesellschaften?, NWB 36/2012 S. 2925 NWB QAAAE-16055 Eggert, Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung, BBK 5/2016 S. 224 NWB GAAAF-67422 Kraft, Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen („Trennungstheorie“), NWB 7/2016 S. 488 NWB YAAAF-49528 Demuth, in: Eisgruber (Hrsg.), Umwandlungssteuergesetz Kommentar, Herne 2015, § 24 Rz. 224 NWB VAAAF-18123 Mit dem Treuhandmodell kann eine der ertragsteuerlichen Organschaft ähnliche Ergebniskonsolidierung erreicht werden, ohne die strengen Voraussetzungen der §§ 14 ff. KStG, hier insbesondere die Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG, erfüllen zu müssen. Da...