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Einkommen-/Lohnsteuer | Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 38 Abs. 1 Sätze 1 und 3, Abs. 3 Satz 1; § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 9, § 51 BRAO).
Die Beiträge für eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH hat der BFH mit dem unlängst veröffentlichten Urteil vom - VI R 74/14 NWB RAAAF-66186 (Kurzinfo StuB 2016 S. 161 NWB VAAAF-66928) gleich beurteilt. Durch den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung im eigenen Namen für ihre eigene Berufstätigkeit wendet eine Rechtsanwaltsgesellschaft ihren Arbeitnehmern weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zu. Das gilt auch dann, wenn es sich bei den Arbeitnehmern der...