Online-Nachricht - Mittwoch, 29.06.2016

Sozialversicherung | Entlastungspotenzial von 64 Millionen Euro (Destatis)

Das Statistische Bundesamt hat im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats den bürokratischen Aufwand für die Fälligkeitsregelung von Sozialversicherungsbeiträgen untersucht.

Hintergrund: Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist seit dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2006 häufig diskutiert worden. Seither müssen die Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats abgeführt werden. Die Fälligkeit von Beiträgen noch im laufenden Monat verursacht zusätzlichen Aufwand in den Unternehmen und wurde vor allem von Wirtschaftsverbänden kritisiert.

Die Ergebnisse des Abschlussberichts:

  • Der Projektbericht des Statistischen Bundesamtes kommt zu dem Ergebnis, dass eine Rückkehr zur Fälligkeitsregelung vor 2006 für die Wirtschaft eine Einsparung von jährlich rund 81 Millionen Euro bringen würde. Dem stünden aber Liquiditätsausfälle der Sozialversicherungsträger von 27,7 Milliarden Euro und in der Folge erhebliche Steigerungen der Beitragssätze gegenüber.

  • Realistischer scheint es, das erleichterte Beitragsverfahren, das bisher nur für Unternehmen mit häufigen Mitarbeiterwechseln oder variablen Entgeltbestandteilen gilt, auszudehnen. Danach könnten alle Unternehmen, die bisher schätzen, zukünftig einfach den Beitrag des Vormonats zahlen und Differenzen im Folgemonat ausgleichen.

  • Diese Ausweitung des erleichterten Verfahrens brächte für die betroffenen rund 210.000 Unternehmen einen jährlichen Entlastungseffekt von 64 Millionen Euro, weil der Aufwand für die Schätzung entfällt. Damit soll der bürokratische Aufwand, den die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge verursacht, um 80 Prozent reduziert werden, ohne die Liquidität der Sozialversicherungskassen zu verschlechtern.

Quelle: Bundesregierung online (Sc)

Hinweis:

Der vollständige Bericht ist auf der Homepage der Bundesregierung verfügbar.

Fundstelle(n):
NWB XAAAF-76789