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Erbschaft- und Schenkungsteuer | Unionsrechtswidrigkeit der Freibetragsregelung für beschränkt Steuerpflichtige
Vor sechs Jahren hatte sich der EuGH in seinem Urteil vom - Rs. C-510/08, Mattner NWB OAAAD-42479, mit § 16 Abs. 2 ErbStG beschäftigt und diese Regelung insoweit für europarechtswidrig eingestuft, als gebietsfremde Steuerpflichtige einen niedrigeren Freibetrag erhalten als gebietsansässige. Nach diesem Urteil hatte der deutsche Gesetzgeber § 2 Abs. 3 ErbStG eingeführt, bei dem auf Antrag der Freibetrag für unbeschränkt Steuerpflichtige gewährt wird, jedoch unter der Bedingung, dass Vermögensübertragungen zehn Jahre vor sowie zehn Jahre nach dem Vermögensanfall zusammengerechnet werden. Das FG Düsseldorf zweifelte, dass der optionale § 2 Abs. 3 ErbStG die Europarechtswidrigkeit des § 16 Abs. 2 ErbStG beseitigte, insbesondere weil § 16 Abs. 2 ErbStG automatisch angewandt werde, wenn der Steuerpflichtige keinen Antrag gestellt habe und dieser die Vermögensübertragungen ...