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Einkommensteuer | Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung bei betrieblichen Termingeschäften verfassungsgemäß
Nach dem ist die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften in § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG jedenfalls in den Fällen, in denen es nicht zu einer Definitivbelastung kommt, verfassungsgemäß.
Die Entscheidungsgründe dieses Urteils sind für alle Fälle gesetzlich angeordneter Verlustverrechnungsbeschränkungen von Bedeutung. Dem Leistungsfähigkeitsprinzip ist Genüge getan, wenn der Verlustausgleich nicht vollständig ausgeschlossen, sondern zeitlich gestreckt wird und Verluste ggf. erst in einem anderen Veranlagungszeitraum [i]infoCenter „Verlustausgleich – Verlustabzug“ NWB KAAAA-88455 steuerlich berücksichtigt werden. Dies hat erst kürzlich der IX. Senat des BFH zu der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 und 4 EStG entschieden (, BStBl 2015 II S. 1019) und sich dazu u. a. auch auf die Vorentsche...BStBl 2008 II S. 608