Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 7 vom Seite 8

Negative Hinzurechnung der Verlustübernahme eines stillen Gesellschafters

BFH wendet sich gegen spiegelbildliche Anwendung der Betragsgrenze

Lars Micker

Die Betragsgrenze für die Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 GewStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008) von 100.000 € ist im Fall einer negativen Summe der hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile nicht spiegelbildlich anzuwenden. Lautet daher die Summe der Einzelhinzurechnungsbeträge auf einen Betrag zwischen ./. 1 € und ./. 100.000 €, ist ein Viertel dieser Summe dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (negativ) hinzuzurechnen.

Hintergrund der Entscheidung

Im vom BFH entschiedenen Fall stritt eine GmbH mit der Finanzverwaltung über die Nichtberücksichtigung sog. negativer Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG in Bezug auf Verlustanteile eines typisch stillen Gesellschafters. Die GmbH hatte für das Streitjahr 2008 einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von 466 € erklärt. Des Weiteren gab sie Finanzierungskosten i. S. des § 8 Nr. 1 GewStG in Höhe von ./. 3.217 € an. Dieser Betrag ergab sich aus einer Saldierung von Schuldzinsen (+ 1.589 €), Mietzinsen (13/20 von + 2.640 € = + 1.716 €) und dem Verlustanteil eines typisch stillen Gesellschafters (./. 6.522 €). Davon machte die GmbH ein Viertel, also ./. 804 €, als negative Hinzurechnungen geltend. Dagegen ermittelte das zuständige Finanzamt bezüglich der Finanzierungskosten nach einen Saldo von ./. 3.217 € und berücksichtigte davon

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen