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Bank-/Insolvenzrecht – Wirksamkeit des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte (BMF)
Der BGH hatte am einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Wirksamkeit des deutschen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte ging (IX ZR 314/14 NWB LAAAF-75931). Hiernach gilt für den Fall, dass Parteien von Aktienoptionsgeschäften, die dem deutschen Recht unterliegen, für den Fall der Insolvenz einer Partei eine Abrechnungsvereinbarung treffen, die § 104 InsO widerspricht, dass diese insoweit unwirksam ist und die Regelung des § 104 InsO unmittelbar anwendbar sind. Zu dem Urteil haben das BMF und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam in einer Pressemitteilung Stellung genommen.
Hierzu führen BMF und BMJV weiter aus:
Sollte sich nach sorgfältiger Prüfung ergeben, dass das Urteil über den Einzelfall hinaus Auswirkungen auf die Akzeptanz des Rahmenvertrags im Mar...