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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 93/16

Gesetze: BGB § 1967; BGB § 2174; BGB § 2203; BGB § 2205; GBO § 29 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

GBO § 29 Abs. 1

1. Zur Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Testamentsvollstrecker.

2. Der Nachweis, eine Vermächtnisforderung zu erfüllen, muss gegenüber dem Grundbuchamt nicht in der Form des § 29 GBO erbracht werden. Dasselbe gilt auch für den Nachweis, dass der Bedachte seinen Vermächtnisanspruch an einen Dritten - wirksam - abgetreten hat.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2016 S. 266 Nr. 10
NJW-RR 2016 S. 1101 Nr. 18
SAAAF-76675

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OLG München, Beschluss v. 17.06.2016 - 34 Wx 93/16

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