NWB-EV Nr. 7 vom Seite 221

Die Erbschaftsteuerreform kommt?!

Beate Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Viel ist passiert in diesem Jahr beim Thema Erbschaftsteuerreform. Obwohl, wenn man ehrlich ist, wirklich „Spruchfestes“ hat sich bisher kaum ergeben. Es wurde debattiert, gestritten, ein Kompromiss gefunden, wieder verworfen und ein neuer gefunden. Der Bundestag hat diesem „Kompromiss eines Kompromisses“ am zugestimmt. Es könnte also sein, dass der Bundesrat am ebenfalls der Reform zustimmen wird. „Könnte“ – denn auch, wenn die Mehrheit der Union und SPD dem Kompromiss der Koalition im Bundestag zugestimmt hat, kann es – wie der Presse zu entnehmen war – im Bundesrat ganz anders aussehen. Denn nun drohen die Grünen mit einer Blockade im Bundesrat. Und auch NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans kritisierte die Pläne zur Erbschaftsteuerreform: „Dieser Kompromiss geht so nicht“, sagte er dem Deutschlandfunk. Er gehe zum Teil noch weiter als das bisherige, ohnehin schon von den Verfassungsrichtern monierte Regelwerk.

Darüber hinaus werden bereits jetzt Stimmen laut, dass die nächsten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wohl nicht lange auf sich warten lassen werden, sofern die Reform in ihrer jetzigen Form beschlossen wird. – Es bleibt also spannend.

Eine Prognose, ob die Erbschaftsteuerreform jetzt kommt oder später oder ganz anders aussehen wird, mutet daher zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe an, wie der berühmt-berüchtigte Blick in die Glaskugel. Genaueres wissen wir – hoffentlich – am , wenn der Bundesrat der Reform zugestimmt hat – oder eben auch nicht.

Damit Sie bei der Reform immer auf dem aktuellen Stand sind, möchte ich Ihnen zum einen den NWB-Blog (www.nwb-experten-blog.de) ans Herz legen. Hier finden Sie Kommentierungen von Fachleuten aus der Praxis zu aktuellen Themen aus den Bereichen Steuern, Bilanzierung und Recht. Zum anderen werden wir – sofern der Bundesrat am der Reform zustimmt – bereits vor Erscheinen der Printausgabe per E-Mail über die Reform berichten. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, schalten Sie einfach den in Ihrem Abonnement enthaltenen Zugang zur NWB Datenbank frei und aktivieren Sie den Newsletter-Versand (unter „Mein Kundenkonto“). Wie Sie den Zugang zur NWB Datenbank freischalten können, erfahren Sie im Praxistipp auf der .

Und noch einmal zurück zur Erbschaftsteuerreform: Zur Diskussion über die Umsetzung der Verfassungsvorgaben bei der Erbschaftsteuerreform gesellt sich nun, so Trinks in seinem Beitrag ab der , noch ein unionsrechtliches Problem. Denn der EuGH hat die Antragslösung des § 2 Abs. 3 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige gekippt.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 7/2016 Seite 221
NWB GAAAF-76598