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EuGH: Antragslösung für beschränkt Steuerpflichtige rechtswidrig
Urteil vom 8. 6. 2016 - Rs. C-479/14 (Hünnebeck)
Zur umfangreichen politischen Diskussion über die Umsetzung der Verfassungsvorgaben bei der Erbschaftsteuerreform gesellt sich nun noch ein unionsrechtliches Problem. Denn der EuGH hat die Antragslösung des § 2 Abs. 3 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige gekippt.
Die Kapitalverkehrsfreiheit steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach bei Schenkungen unter Gebietsfremden ein niedrigerer Steuerfreibetrag angewendet wird, sofern der Erwerber keinen spezifischen Antrag stellt.
Bewirkt ein solcher Antrag für die Berechnung der Schenkungsteuer die Zusammenrechnung aller Schenkungen, die dieser Empfänger in den 10 Jahren vor und nach der Schenkung von derselben Person erhalten hat, steht dem die Kapitalverkehrsfreiheit in jedem Fall entgehen.
I. Sachverhalt
Frau Hünnebeck und ihre beiden Töchter sind Deutsche und leben im Vereinigten Königreich. Die Mutter war zu 50 % Miteigentümerin eines in Düsseldorf belegenen Grundstücks. Diesen Anteil übertrug sie 2012 jeweils zur Hälfte auf ihre Töchter. Etwaig anfallende Schenkungsteuer sollte sie selbst übernehmen. Das Finanzamt Krefeld setzte daraufhin gegenüber Frau Hünnebeck Schenkungsteuer auf 146.509 € je...