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Umsatzsteuer | BMF: Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Nach Auffassung des BMF hat die Ersetzung der lohnsteuerlichen Freigrenze von 110 € durch einen lohnsteuerlichen Freibetrag von 110 € für Betriebsveranstaltungen keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug des Arbeitgebers. Das bedeutet: Steht von S. 626 [i]Kein Vorsteuerabzug bei mehr als 110 €vornherein fest, dass auf jeden Arbeitnehmer mehr als 110 € Kosten entfallen, scheidet ein Vorsteuerabzug aus. Denn dann steht nicht mehr das unternehmerische Interesse, sondern der Konsum des Arbeitnehmers im Vordergrund.
[i]Anfrage des Bundes der SteuerzahlerDas BMF reagiert damit auf eine Anfrage des Bundes der Steuerzahler. Der Bund der Steuerzahler hätte es befürwortet, wenn zumindest die im Freibetrag von 110 € enthaltene Vorsteuer abziehbar gewesen wäre. Das BMF hält hingegen an seinem Schreiben vom fest, wonach die Umstellung auf einen Fre...