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FG Münster Urteil v. - 7 K 3799/14 E EFG 2016 S. 1170 Nr. 14

Gesetze: EStG § 20 Abs 3, EStG § 22 Nr 2, EStG § 23, EStG § 20 Abs 1 Nr 7

Kapitalerträge

Erlöse aus der aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs erfolgten Rückgabe von "Lehman-Zertifikaten"

Leitsatz

1) Zahlungen, die der Stpfl. aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs von der Bank Zug-um-Zug gegen Übertragung von "Lehman-Zertifikaten" erhält, stellen Entgelt für einen nicht steuerbaren Veräußerungsvorgang dar und sind keine Entschädigung i.S. des § 20 Abs. 3 EStG.

2) Ein erlittener Veräußerungsverlust ist nach §§ 22 Nr. 2, 23 EStG a.F. nicht steuerbar, da die Lehman-Zertifikate nicht als Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG a.F. (bis VZ 2008) anzusehen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2016 S. 685 Nr. 18
EFG 2016 S. 1170 Nr. 14
ErbStB 2016 S. 272 Nr. 9
IAAAF-76379

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FG Münster, Urteil v. 13.05.2016 - 7 K 3799/14 E

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