Erlöse aus der aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs erfolgten Rückgabe von "Lehman-Zertifikaten"
Leitsatz
1) Zahlungen, die der Stpfl. aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs von der Bank Zug-um-Zug gegen Übertragung von "Lehman-Zertifikaten"
erhält, stellen Entgelt für einen nicht steuerbaren Veräußerungsvorgang dar und sind keine Entschädigung i.S. des § 20 Abs.
3 EStG.
2) Ein erlittener Veräußerungsverlust ist nach §§ 22 Nr. 2, 23 EStG a.F. nicht steuerbar, da die Lehman-Zertifikate nicht
als Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG a.F. (bis VZ 2008) anzusehen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2016 S. 685 Nr. 18 EFG 2016 S. 1170 Nr. 14 ErbStB 2016 S. 272 Nr. 9 IAAAF-76379
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