Arbeitshilfe November 2017

Teilverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der GmbH auf bereits erdiente Versorgungsansprüche als Folge einer Gehaltsanpassung aufgrund einer Verlustsituation ist Arbeitslohn?

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Ist der Teilverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der Kapitalgesellschaft auf bereits erdiente Versorgungsansprüche als Folge einer Gehaltsanpassung aufgrund einer Verlustsituation (Überversorgung?) eine verdeckte Einlage und damit korrespondierend Arbeitslohn?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB CAAAF-76316