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Nationaler vs. europäischer Teilbetriebsbegriff
Zweifelsfragen sowohl bei nationalen als auch bei grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgängen
Auch gut neun Jahre nach Umsetzung der Fusionsrichtlinie in das deutsche UmwStG durch das SEStEG halten Finanzverwaltung und Rspr. weiter in Teilen an dem zu § 16 EStG entwickelten Begriffsverständnis des Teilbetriebs im Umwandlungssteuerrecht fest, ohne sich ausreichend mit dem europäischen Einfluss auseinanderzusetzen. Die dabei entstehenden Zweifelsfragen betreffen sowohl grenzüberschreitende als auch rein nationale Umwandlungsvorgänge. In der Folge wird veranschaulicht, wie der Begriff des Teilbetriebs im europäischen und im nationalen Bereich zu verstehen ist. Dabei soll insbesondere die Auffassung der Finanzverwaltung kritisch beleuchtet werden. Ferner wird aufgezeigt, welcher Teilbetriebsbegriff im UmwStG unter Einfluss des Unionsrechts künftig gelten sollte.
I. Hintergrund
Der Begriff des Teilbetriebs findet sich an unterschiedlichen Stellen in den Steuergesetzen, ohne dass er an einer dieser Stellen eine gesetzliche Definition erfährt. Hierbei verwendet der deutsche Gesetzgeber den Begriff ohne erkennbare Differenzierungen. In den betroffenen Normen wird jeweils die Veräußerung bzw. Übertragung eines Teilbetriebs der des gesamten Betriebs gleichgestellt. Die Gleichs...