Gerichtsferien
Sehr geehrte Damen und Herren,
am EuGH dauern sie in diesem Jahr vom 22. Juli bis zum 2. September. Die Entscheidungsvorschau bis zur Sommerpause ist schon einsehbar. Was fehlt, ist das Urteil zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung (). Da heißt es also noch Warten und sich in Geduld üben. Noch vor den Gerichtsferien erreichen zwei Vorlagen des BFH hinsichtlich der Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen den EuGH. Der und der sehen es als klärungsbedürftig an, ob eine zum Vorsteuerabzug erforderliche Rechnung die „vollständige Anschrift“ bereits dann enthält, wenn der leistende Unternehmer in seiner Rechnung eine Anschrift angibt, unter der er postalisch zu erreichen ist. Lesen Sie hierzu und im NWB Experten-Blog „Vorsteuer aus „Briefkastenrechnung“ - ein klassisches Drama“.
Sponsoring ist ein Dauerbrenner. Die unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen OFDen wurden mit der Änderung des UStAE vereinheitlicht. Allerdings stellt die dortige Formulierung „lediglich hinweist“ und „ohne besondere Hervorhebung“ die Vereine weiterhin vor praktische Probleme, z. B. bei der Größe des Sponsoren-Logos auf einem Plakat oder bei der Häufigkeit der Nennung des Sponsoren-Namens während einer Veranstaltung. Hier besteht noch Konkretisierungspotential, insbesondere da es sich beim Sponsoring um eine, auch für kleine Vereine, immer wichtiger werdende Finanzierungsquelle handelt. Mehr zum Sponsoring finden Sie auf .
Interessant sind die umsatzsteuerlichen Folgen des sog. Brexit: Großbritannien als Drittland, statt innergemeinschaftlicher Lieferung und innergemeinschaftlichem Erwerb nunmehr Ausfuhr und Einfuhr. Noch heißt es abwarten, aber einige Kanzleien rüsten sich schon. Siehe auch Trinks „Bexit - und nun?" im NWB Experten-Blog sowie .
Beste Grüße
Susanne Stillers
Fundstelle(n):
USt direkt digital 13 / 2016 Seite 1
PAAAF-76261