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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 18-19 | Umsatzsteuer: Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen

Der Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren kann nach einem aktuellen Urteil des BFH ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Rechtsgrundsatzes des Vertrauensschutzes in Betracht kommen. Das setzt voraus, dass der Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen, und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist.

Track 18 | Prüfung der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung

Damit kommen wir zur Umsatzsteuer. Zu einem für die Praxis sehr wichtigen Thema: zur Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen.

Im Streitfall stimmte die Identität des leistenden Unternehmers nicht mit den Angaben in der Rechnung überein. Das Finanzgericht München hatte in erster Instanz entschieden: Bei unzutreffenden Rechnungsangaben ist der Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren zu gewähren, wenn die Steuerbehörden nicht das Vorliegen objektiver Umstände nachweisen, die den Schluss zulassen: Der Vorsteuerabzug ist in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht worden. Da dies vom Finanzamt...

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