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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 27 | Pensionsrückstellung: Überversorgung bei Reduzierung des Gehalts

Bei der Prüfung einer möglichen Überversorgung ist nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf auf das tatsächliche Arbeitsentgelt im jeweiligen Wirtschaftsjahr abzustellen. Wird das Arbeitsentgelt innerhalb des Wirtschaftsjahres reduziert, bleibt dennoch das in diesem Wirtschaftsjahr bezogene Jahresgehalt maßgebend. Es ist nicht auf das künftige, herabgesetzte Gehalt abzustellen. Ob dies der BFH auch so sieht, werden wir bald erfahren.

Die Angemessenheit von Pensionsrückstellungen ist einer dieser Dauerbrenner, die uns Berater das ganze Berufsleben beschäftigen. Pensionszusagen gegenüber beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern stehen bei Betriebsprüfungen ganz besonders im Fokus. Dies leuchtet unmittelbar ein, wenn man sich vor Augen führt, dass Pensionsrückstellungen in vielen Bilanzen den betragsmäßig größten Passivposten ausmachen. Jetzt hat das Finanzgericht Düsseldorf eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung getroffen – zur Prüfung einer möglichen Überversorgung.

Ihren Mandanten erläutern Sie den Hintergrund am besten so: Bei einer Überversorgung droht die gewinnerhöhende anteilige Auflösung einer Pensionsrückstellung in der ...

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