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Bankrecht | Swap-Vertrag: Keine Pflicht zur Bezifferung des anfänglichen negativen Marktwerts
Der Kunde, der die beratende Bank wegen der Verletzung ihrer Verpflichtung in Anspruch nimmt, über das Einpreisen eines anfänglichen negativen Marktwerts in einen mit ihr geschlossenen Swap-Vertrag aufzuklären, muss im Prozess zur Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts nicht vortragen.
Die Verpflichtung, bei Swap-Verträgen im Zweipersonenverhältnis anlässlich einer vertraglich geschuldeten Beratung das Einpreisen einer Bruttomarge zu offenbaren, sofern es wie hier an konnexen Grundgeschäften [i]infoCenter „Termingeschäfte/ Derivate” NWB QAAAC-44716 fehlt, folgt aus dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts (vgl. XI ZR 33/10 NWB AAAAE-87029). Die Aufklärungspflicht schließt die Verpflichtung zur Information über die Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts ein. Entsprechend setzt ein schl...