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Erbrecht | Keine Sittenwidrigkeit von Behindertentestament trotz hohen Nachlasses
Ein sog. Behindertentestament, in welchem der behinderte Sohn zum nicht befreiten Vorerben mit einer Quote über dem Pflichtteil eingesetzt sowie Testamentsvollstreckung über diesen Erbteil angeordnet worden ist, stellt sich auch dann nicht als sittenwidrig (§ 138 BGB) dar, wenn einer vom Sozialhilfeträger gezahlten monatlichen Eingliederungshilfe von 1.800 € eine [i]infoCenter „Behindertentestament” NWB GAAAF-75266 Nachlassbeteiligung des Erben von rund 935.000 € gegenübersteht, aus der (bzw. aus deren Erträgen) die Versorgung des Leistungsbeziehers ggf. sichergestellt werden könnte. Dass es sich dabei um ein „beträchtliches Vermögen“ handelt, welches eine Ausnahme vom grds. auch vom BGH anerkannten Behindertentestament rechtfertigen könnte, mag dahinstehen, weil die Bestimmung einer Wertgrenze je nach Blickwinkel ohnehin relativ ist und von ein...