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OLG Hamm Beschluss v. - 15 W 594/15

Gesetze: BGB § 2113; GBO § 51

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Nacherbe kann einzelne Nachlassgegenstände freigeben und so die Bindung des Vorerben hinsichtlich dieser Nachlassgegenstände aufheben. Eine solche Freigabe kann jedenfalls durch ein vertragliches Zusammenwirken von Vor- und Nacherbe bewirkt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 8 Nr. 38
MAAAF-76116

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Hamm, Beschluss v. 13.05.2016 - 15 W 594/15

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